Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Legionellenprüfung und Ihrer gesetzlichen Prüfungs- und Dokumentationspflicht laut Trinkwasserverordnung.
1. Was sind Legionellen und warum sind sie gefährlich?
Legionellen sind Bakterien, die in warmem Wasser (25–45 °C) gedeihen. Werden sie als Sprühnebel (Aerosol) beim Duschen eingeatmet, können sie die Legionärskrankheit, eine schwere Lungenentzündung, auslösen.
2. Gibt es eine gesetzliche Legionellen-Prüfpflicht?
Ja, die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) schreibt für Vermieter, Hausverwaltungen und Betreiber von Anlagen mit Warmwasserspeichern über 400 Litern und Duscheinrichtungen regelmäßige Prüfungen vor.
3. Wer genau muss seine Trinkwasseranlage prüfen lassen?
Prüfpflichtig sind Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, die Wasser im Rahmen einer gewerblichen (z.B. Vermietung) oder öffentlichen Tätigkeit abgeben. Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen.
4. Wie oft muss ein Legionellentest erfolgen?
In gewerblichen Objekten (Vermietung) muss die Untersuchung alle drei Jahre durchgeführt werden. In öffentlichen Einrichtungen (z.B. Kindergärten, Altenheime) ist ein jährlicher Rhythmus Pflicht.
5. Was passiert bei einer Überschreitung des Grenzwerts?
Ab einem Wert von 100 KBE pro 100 ml muss das Gesundheitsamt informiert werden. Der Betreiber ist verpflichtet, eine Gefährdungsanalyse zu beauftragen und notwendige Sanierungsmaßnahmen einzuleiten.
6. Was genau versteht man unter dem technischen Maßnahmenwert?
Der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml ist ein Schwellenwert. Wird dieser erreicht, deutet dies auf eine vermeidbare Belastung hin, die technische oder betriebliche Optimierungen erfordert.
7. Welche Pflichten haben Hausverwalter bei der Legionellenprüfung?
Hausverwalter müssen die turnusgemäßen Probenahmen organisieren, Entnahmestellen schaffen, Ergebnisse dokumentieren und Mieter über die Analyseergebnisse informieren.
8. Wer darf die Proben für den rechtssicheren Test entnehmen?
Nur zertifizierte Probenehmer, die in ein akkreditiertes Laborsystem eingebunden sind, dürfen Proben entnehmen, damit die Ergebnisse rechtssicher und amtlich anerkannt sind.
9. Wie läuft eine professionelle Probenahme vor Ort ab?
Der Probenehmer entnimmt Wasserproben an strategisch wichtigen Stellen (Speicherausgang, Zirkulationsrücklauf, repräsentative Entnahmestellen). Diese werden sofort gekühlt ins Labor transportiert.
10. Welche Kosten entstehen bei einem Legionellentest?
Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Probenahmestellen und dem Objektumfang. Legionellentest24 bietet transparente Pauschalpakete für Hausverwaltungen und WEGs an.
11. Wie lange dauert es, bis die Laboranalyse fertig ist?
Die Bebrütungszeit der Legionellen dauert gesetzlich zwingend 10 Tage. Inklusive Dokumentation erhalten Sie Ihren Prüfbericht meist nach ca. 12–14 Tagen.
12. Was ist eine Gefährdungsanalyse und wer erstellt sie?
Eine Gefährdungsanalyse ist eine technische Inspektion der Trinkwasseranlage zur Ursachenfindung bei Belastungen. Sie muss durch unabhängige, qualifizierte Sachverständige erstellt werden.
13. Warum sollte ich Legionellentest24.de wählen?
Wir verfügen über Expertise seit 2011, bundesweite Vernetzung und ein starkes Fokus auf Rechtssicherheit. Unsere Kunden melden bis zu 80 % weniger Befälle durch gezielte Prävention.
Legionellen & Trinkwasser: FAQ für Hausverwaltungen
Professionelle Orientierung für Betreiber und Verwalter. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur rechtssicheren Legionellenprüfung und Ihrer persönlichen Haftung.
Wer ist prüfpflichtig?
Alle Betreiber einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung mit Duschen oder anderen aerosolbildenden Entnahmestellen in gewerblich oder öffentlich genutzten Objekten.
Wer haftet bei Versäumnis?
Hausverwalter und Eigentümer können persönlich haftbar gemacht werden. Versäumnisse bei den Prüfpflichten gelten als Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat.
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In welchen Intervallen?
Gewerbliche Vermietungen unterliegen meist einem 3-Jahres-Zyklus. Öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser müssen die Untersuchung jährlich durchführen lassen.
Sind Kosten umlegbar?
Ja, die laufenden Kosten für die turnusmäßige Legionellenprüfung sind nach der Betriebskostenverordnung in der Regel auf die Mieter umlegbar.
Befall gemeldet – was nun?
Ab 100 KBE/100ml müssen Sie umgehend handeln: Anzeige beim Gesundheitsamt, Einleitung einer Gefährdungsanalyse und Information aller Bewohner sind Pflicht.
Was ist eine Gefährdungsanalyse?
Sie ist eine systematische Untersuchung der Wasseranlage durch Experten, um die Ursachen systemischer Mängel zu identifizieren und abzustellen.
Sicher handeln statt Risiken eingehen
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